Verbale Formulierungen und Bezeichnungen in einem Rechtsmittel sind für die Beurteilung der Vollständigkeit oder formalen Richtigkeit ohne Bedeutung. Entscheidend ist vielmehr der Inhalt des Rechtsmittels. Hat die Abgabenbehörde Zweifel an der Identität des Berufungswerbers, so hat sie diese mithilfe eines Mängelbehebungsauftrages aus der Welt zu schaffen.
UFS 13.11.2009, RV/0426-L/08 §§ 85 Abs 2, 273 BAO