Die Durchführung fehlerhafter Beschlüsse durch das Leitungsorgan bereitet nicht nur im Kapitalgesellschaftsrecht mannigfache Probleme. Auch im Vereinsrecht fragt sich, wer letztlich das Risiko eines rechtswidrigen Beschlusses trägt. Der Vereinsvorstand oder der Verein? Wenngleich der Gesetzgeber diese Frage nicht explizit beantwortet, ist sie dessen ungeachtet von erheblicher praktischer Bedeutung. Grund genug etwas Licht ins Dunkel eines bislang wenig beachteten Themas zu bringen.