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VwGH: Rückgängigmachen einer Schenkung wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage ist kein Widerruf

SteuerrechtPatrick KnörzerGeS 2008, 249 Heft 6 v. 1.6.2008

Eine gemischte Schenkung wurde wegen Wegfalls ihrer Geschäftsgrundlage angefochten. Der VwGH erblickt darin keinen Widerruf einer Schenkung iSd § 33 lit a ErbStG, da diese Bestimmung nur bei Rückgabe des Geschenks nach einem Widerruf der Schenkung iSd §§ 947 ff ABGB anwendbar ist.

VwGH 30.1.2008, 2007/16/0186
§ 33 lit a ErbStG idF BGBl 151/1980

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