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SchenkMG 2008 - Änderungen in der Stiftungsbesteuerung

SteuerrechtPhilip VondrakGeS 2008, 234 Heft 6 v. 1.6.2008

Der VfGH hat die Steuer für Erwerbe von Todes wegen und Schenkungen aufgehoben. Für Zweckzuwendungen wird die Steuer nicht mehr erhoben. Das Stiftungseingangssteuergesetz (StiftEG) sieht als Ersatz dafür eine 2,5%ige bzw 25%ige Eintrittsgebühr für Zuwendungen an Stiftungen vor. Die vormals schenkungssteuerlich privilegierten Privatstiftungen werden somit durch das StiftEG benachteiligt. Außerdem enthält das SchenkungsmeldeG begleitende Maßnahmen hinsichtlich der laufenden Besteuerung von Stiftungen.

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