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Änderungen für die Abschlussprüfung durch das URÄG 2008

GesellschaftsrechtElke Napokoj, Matthias HehenbergerGeS 2008, 48 Heft 2 v. 1.2.2008

Die Regierungsvorlage zum Unternehmensrechts-Änderungsgesetz 20081)1)http://www.parlament.gv.at/PG/DE/XXIII/I/I_00467/pmh.shtml ; zum Download bereit. (RV URÄG 2008) setzt Teile der Richtlinien 2006/43/EG2)2)ABl L 157 v 09.06.2007 S 87. ("Abschlussprüfungsrichtlinie") und 2006/46/EG3)3)ABl L 224 v 16.08.2006 S 1. ("Änderungsrichtlinie") um. Neben zahlreichen Änderungen, die den Abschlussprüfer betreffen, kommt es auch zu erweiterten Informationspflichten betreffend Anhang und Lagebericht. Alle börsenotierten Gesellschaften werden in Zukunft auch eine Corporate Governance-Erklärung abgeben müssen.

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