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ARÄG 2009 - Die neue Hauptversammlung

GesellschaftsrechtChristopher Schrank, Arthur StadlerGeS 2008, 384 Heft 10 v. 1.10.2008

Der Ministerialentwurf zum Aktienrechts-Änderungsgesetz 2009 (ARÄG 2009), mit dem die Aktionärsrechte-Richtlinie (AR-RL) in Österreich umgesetzt werden soll, ist kürzlich in Begutachtung gegangen. Zweck der AR-RL ist es, die Rechte der Aktionäre börsenotierter Gesellschaften zu stärken und vor allem eine grenzüberschreitende Wahrnehmung der Informations- und Mitbestimmungsrechte der Aktionäre zu ermöglichen. Damit sollen auch die Präsenzen der Aktionäre in Hauptversammlungen (HV) erhöht werden. Die AR-RL ist von den Mitgliedsstaaten bis spätestens 3. August 2009 umzusetzen. Das ARÄG 2009 wird voraussichtlich am 1. August 2009 in Kraft treten.

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