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Information zur Behandlung von "Gebäuden und Wirtschaftsgütern, die keinem regelmäßigen Wertverzehr unterliegen" bei Einnahmen-Ausgaben-Rechnern (§ 4 Abs 3 EStG 1988 idF des 1. Stabilitätsgesetzes 2012)

BMF-KundmachungenSteuerrechtFJ 2012, 283 - 284 Heft 9 v. 1.9.2012

Zusammenfassung: Bei der gegenständlichen Veröffentlichung des BMF handelt es sich um eine Information zur mit dem 1. StabG 2012 geänderten Fassung von § 4 Abs 3 EStG. In dieser legt das Ministerium seine Rechtsansicht dar und erläutert, welche Wirtschaftsgüter von der Bestimmung umfasst sind. Die Ausführungen werden mit einigen Beispielen veranschaulicht.

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