Zusammenfassung: Bei der gegenständlichen Veröffentlichung des BMF handelt es sich um eine Information zur mit dem 1. StabG 2012 geänderten Fassung von § 4 Abs 3 EStG. In dieser legt das Ministerium seine Rechtsansicht dar und erläutert, welche Wirtschaftsgüter von der Bestimmung umfasst sind. Die Ausführungen werden mit einigen Beispielen veranschaulicht.