Art 65 AEUV
Der EuGH legte im vorliegenden Erkenntnis dar, warum eine französische Regelung zur Besteuerung von Dividenden ausländischer Investmentfonds nicht mit der Kapitalverkehrsfreiheit vereinbar sei. Unter Anführung der früheren Judikatur verwarf der Gerichtshof die Argumente der französischen Regierung.