Zusammenfassung: Diese Entscheidung betraf die Frage, ob bei der Fremdfinanzierung der 100%igen Tochtergesellschaft durch die Muttergesellschaft die Fremdkapitalzinsen bei der Körperschaftssteuervorauszahlung als Betriebsausgabe anzusehen sind.
Rechtsgrundlagen: § 22 BAO; §§ 1 ff UmgrStG