§ 303 BAO; § 5 EStG; § 4 Abs 1 EStG
Im vorliegenden Beitrag geht die Autorin auf die Entscheidung 2008/13/0090 des VwGH vom 23.11.2011 ein, welche sich mit der Zulässigkeit der Wiederaufnahme des Verfahrens zur Festsetzung der Einkommenssteuer befasst und die Pflicht des Steuerpflichtigen zur Offenlegung von stillen Reserven anlässlich des Wechsels der Gewinnermittlungsart untersucht.