Zusammenfassung: Im vorliegenden Beitrag wird eine Kundmachung des BMF dargestellt, welche sich mit der Anwendung der Doppelbesteuerungsverordnung hinsichtlich der Erbringung von Postdienstleistungen an bosnische Kunden durch eine österreichische Kapitalgesellschaft befasst. Es wird auf die Anrechnung der Quellensteuer und auf die Ermittlung des Anrechnungshöchstbetrags eingegangen.
Rechtsgrundlagen: § 94 EStG; § 1 Abs 3 KStG