Art 13 6.MwSt-RL 77/388/EWG
Im vorliegenden Beitrag wird auf die Entscheidung C-350/10 des EuGH vom 28.7.2011 eingegangen, welche sich mit der Frage befasst, ob die Weiterleitung von Überweisungsdaten sowie von Daten über den Eigentumsübergang von Wertpapieren im Rahmen des SWIFT-Netzes als von der Mehrwertsteuer befreite Vorgänge anzusehen sind.