Zusammenfassung: Der vorliegende Beitrag bietet einen Überblick über die Haftung von Bauunternehmen als Auftraggeber für die Abfuhr von Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträgen. Im steuerrechtlichen Teil wird insbesondere erörtert, unter welchen Voraussetzungen die Haftung des Generalunternehmers entfällt, außerdem wird der Ablauf des Verfahrens geschildert.
Rechtsgrundlagen: § 82a EStG; §§ 67a ff ASVG