Zusammenfassung: Unter welchen Umständen ist die Personalgestellung von Gemeinden und anderen Körperschaften öffentlichen Rechts an ausgegliederte Rechtsträger umsatzsteuerpflichtig? Dieser Frage geht der Autor im vorliegenden Beitrag nach, wobei er insbesondere auf das Rechtsinstitut der Organschaft iSd § 2 Abs 2 Z 2 UStG eingeht. Der Verfasser erörtert, warum aufgrund dieser Bestimmung zahlreiche Tätigkeiten nicht umsatzsteuerpflichtig seien.