Zusammenfassung: Im Zusammenhang mit der Nutzungsüberlassung von Übertragungsrechten an Sportveranstaltungen einer deutschen Gesellschaft an eine österreichische GmbH beantwortete das BMF Fragen im vorliegenden EAS. Das BMF hob insbesondere hervor, welche Bedeutung dem Umstand zukommt, ob die Einkünfte mittelbar Sportlern zufließen.
Rechtsgrundlagen: Art 17 DBA Deutschland-Österreich