Zusammenfassung: In der vorliegenden Kundmachung äußert sich das BMF zum einen zur Qualifikation von Charterflügen nach dem OECD-Musterabkommen. Zum anderen wird erörtert, inwiefern die unselbständigen Einkünfte des Bordpersonals in Österreich besteuert werden können. Das BMF geht auch darauf ein, ob die Tatsache, dass ein Arbeitsgestellungsvertrag vorliegt, für den vorliegenden Fall maßgeblich ist.