§ 3 Abs 2 UmgrStG; § 3 Abs 3 UmgrStG
Im vorliegenden Fall war vom VwGH zu beurteilen, ob im Rahmen einer Verschmelzung der Tatbestand des Verlustes durch Confusio erfüllt war und ob der übernehmenden Körperschaft diesbezüglich ein Verlustvortragsrecht zusteht. Er erörterte die maßgebliche Rechtslage und gab schließlich den Vorinstanzen recht.