Zusammenfassung: Im gegenständlichen EAS vom 25.7.2012 bezog das BMF zu einem Fall Stellung, in dem ein AN, der sechs Jahre in einem anderen Konzernunternehmen in den USA gearbeitet hatte, nach seiner Rückkehr nach Österreich ein in den USA angebotenes Aktienoptionsrecht ausübte. Es ging dabei um die Frage, in welchem Staat der Bezug steuerpflichtig sei. Das BMF äußerte sich in der Veröffentlichung auch zur selben Frage hinsichtlich des DBA mit dem Vereinigten Königreich.