BMF-010203/0452-VI/6/2011; § 4a EStG; § 303 BAO
Der vorliegende Erlass des BMF bezieht sich auf die Entscheidung des EuGH C-10/10 vom 16.6.2011 und legt die nunmehr gebotene unionsrechtskonforme Auslegung des § 4a EStG hinsichtlich der begünstigten Spendenempfänger dar.