§ 299 BAO; § 114 BAO; § 143 BAO
Die vorliegende VwGH-Entscheidung vom 7.7.2011 befasst sich mit der Frage, ob eine Überprüfung der Erklärungsdaten gemäß § 143 BAO auch nach der rechtskräftigen Veranlagung mit der Konsequenz der Aufhebung des Bescheids möglich ist.
VwGH 2011/15/0060