Zusammenfassung: Im vorliegenden Beitrag befasst sich der Autor mit der 9. Novelle des Gleichbehandlungsgesetzes, wobei die Regeln über die Einkommenstransparenz, über die Ausdehnung des Anwendungsbereichs, über den Schadenersatz bei sexueller Belästigung und die Schaffung eines Straftatbestands bei diskriminierendem Inserieren von Wohnraum den Schwerpunkt bilden. Weiters geht er auf die Änderungen des Verfahrens vor der Gleichbehandlungskommission ein und nimmt zur Novelle Stellung.