Zusammenfassung: Der vorliegende Erlass des BMF befasst sich mit der Frage nach der Berechnung der Zweijahresfrist für kurzfristige Gastprofessuren gemäß dem Doppelbesteuerungsabkommen mit Italien.
Rechtsgrundlagen: BMF-010221/1192-IV/4/2011; Art 20 DBA-Italien; Art 21 DBA-Großbritannien