Zusammenfassung: Im vorliegenden Erlass des BMF wird dargelegt, wann Kinderbetreuungskosten als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden können. Dabei wird insbesondere darauf eingegangen, welche Kosten in welcher Höhe abzugsfähig sind, was unter einer Kinderbetreuungseinrichtung oder einer pädagogisch qualifizierten Person zu verstehen ist und weitere praxisrelevante Fragen detailliert beantwortet. Weiters wird erörtert, wie Kinderbetreuungskosten nachzuweisen sind und eine Musterrechnung dargestellt.