Zusammenfassung: Der Autor stellt im vorliegenden Beitrag die UFS-Entscheidung RV/1691-W/11 vom 6.7.2011 dar, welche die Frage behandelt, ob die Aufhebung des Einkommensteuerbescheids beantragt werden kann, wenn auf die Geltendmachung des Kinderfreibetrages vergessen wurde. Der Autor nimmt zur Entscheidung kurz Stellung.
Rechtsgrundlagen: § 299 BAO; § 106a EStG