Zusammenfassung: Die BMF Kundmachung beinhaltet eine Klarstellung zur Auslegung der EStR 2000 Rz 6021.
Rechtsgrundlagen: EStR 2000 Rz 6021
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Zusammenfassung: Die BMF Kundmachung beinhaltet eine Klarstellung zur Auslegung der EStR 2000 Rz 6021.
Rechtsgrundlagen: EStR 2000 Rz 6021
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