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BMF-Kundmachung: Der Begriff "Aktien" im DBA Thailand

SteuerrechtGesetzgebungFJ 2011, 286 Heft 7 und 8 v. 1.8.2011

Zusammenfassung: Die BMF Kundmachung beinhaltet im Hinblick auf die Frage der Wegzugsbesteuerung Klarstellungen zum Aktienbegriff nach dem DBA Thailand.

Rechtsgrundlagen: § 27 Abs 6 Z 1 lit b EStG 1988

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