Zusammenfassung: Die BMF Kundmachung beinhaltet im Hinblick auf die Frage der Wegzugsbesteuerung Klarstellungen zum Aktienbegriff nach dem DBA Thailand.
Rechtsgrundlagen: § 27 Abs 6 Z 1 lit b EStG 1988
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Zusammenfassung: Die BMF Kundmachung beinhaltet im Hinblick auf die Frage der Wegzugsbesteuerung Klarstellungen zum Aktienbegriff nach dem DBA Thailand.
Rechtsgrundlagen: § 27 Abs 6 Z 1 lit b EStG 1988
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