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BFH: Kein Zufluss von Arbeitslohn bei Gehaltsverzicht ohne wirtschaftlichen Ausgleich

SteuerrechtJudikaturMag. Bernhard Renner, UFS LinzFJ 2011, 223 - 225 Heft 6 v. 1.6.2011

Zusammenfassung: Der BFH hatte zu prüfen, ob trotz eines Verzichts des Gesellschafter-Geschäftsführers auf bestehende oder künftige Entgeltansprüche ihm dennoch der Zufluss dieses fiktiven Gehalts zugerechnet werden kann und ob aus diesem Grund auch ein Anspruch auf Lohnsteuer entstehen kann.

Rechtsgrundlagen: § 19 Abs 1 EStG 1988; § 66 KO; § 66 IO

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