Zusammenfassung: Im vorliegenden Beitrag wird auf den Erlass 010221/1428-IV/4/2011 des BMF vom 31.10.2011 hingewiesen, welcher sich mit der Frage befasst, ob die Gewinnausschüttung an eine operative niederländische Muttergesellschaft im gegenständlichen Fall, unter Beachtung der VO BGBl Nr. 56/1995, von der KESt entlastet ist.