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Notariatsamt keine mit Ausübung öffentlicher Gewalt verbundene Tätigkeit

EuroparechtJudikaturNorbert MühlhauserFJ 2011, 391 - 394 Heft 11 v. 1.12.2011

Art 45 EG; Art 1 RL 2000/31/EG ; RL 2005/56/EG

Im vorliegenden Beitrag wird das EuGH-Urteil C-51/08 vom 24.5.2011 dargestellt, welches sich mit der Frage befasst, ob die Tätigkeiten eines Notars als Ausübung öffentlicher Gewalt anzusehen sind und demgemäß die Niederlassungsfreiheit nach Unionsrecht beschränkt werden darf.

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