Zusammenfassung: Im vorliegenden Beitrag befasst sich der Autor mit der Thematik der Umsatzsteuerschuld kraft Rechnungslegung und untersucht, ob dies auch bei vorheriger falscher Behördenauskunft zur Anwendung gelangen kann.
Rechtsgrundlagen: § 11 Abs 12 UStG; § 11 Abs 14 UStG; § 6 UStG; § 12 UStG; § 19 UStG