Zusammenfassung: Der vorliegende Beitrag enthält eine Replik des Autors zu einem Aufsatz von Puchinger, der darin die Entscheidungspraxis des UFS im Hinblick auf die Zurückweisung von Anträgen zur Aussetzung der Einhebung ohne Mängelbehebungsauftrag bei Fehlen der Ermittlungsdarstellung des Abgabenbetrages kritisiert. Der Autor nimmt zu den Argumenten Puchingers Stellung und versucht, diese zu widerlegen.