§ 27 AlVG; § 44 ASVG
Im vorliegenden Beitrag weist die Autorin auf die UFS-Entscheidung RV/0633-G/09 vom 18.7.2011 hin, welche untersucht, ob vom Arbeitgeber, im Rahmen von Altersteilzeit, übernommene Sozialversicherungsbeiträge Vorteile aus dem Arbeitsverhältnis darstellen und daher zur Bemessungsgrundlage für Lohnnebenkosten gezählt werden müssen.