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§ 37 EStG

Aus der Rechtsprechung des VwGHFinanzrechtDr. Christian HammerlFJ 2010, 223 - 224 Heft 6 v. 1.6.2010

§ 37 EStG

In dieser Entscheidung wurde festgestellt, dass ein Vertrag der gem TabMG 1968 jedenfalls mit dem Tod des Trafikanten erlischt, keine Enteignung oder eine enteignungsähnliche Beschränkung des Eigentums an einer Sache ist und somit keine Progressionsermäßigung nach § 37 Abs 5 EStG zusteht.

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