Zusammenfassung: Der Beitrag enthält Auszüge aus den seitens des BMF im Dezember 2009 herausgegebenen Richtlinien betreffend die Feststellung von Einkünften nach § 188 BAO. Informationen finden sich ua zum Anwendungsbereich und zur Nichtanwendbarkeit des § 188 BAO, zum Inhalt des Feststellungsbescheides, zu Nichtfeststellungsbescheiden, zur Bescheidadressierung, zur Zustellfiktion gem § 101 BAO, zur Vertretung nach § 81 BAO ebenso wie zur Vorgehensweise nach der Beendigung von Personenvereinigungen ohne eigene Rechtspersönlichkeit.