Zusammenfassung: In Teil 4 ihrer Beitragsserie beleuchtet Haslinger die Regelungen, die bei sonstigen Leistungen an Nichtunternehmer (sog. "Business-to-Consumer"-Leistungen) zur Anwendung gelangen. Sie geht zunächst auf die Grundregel ein, die zur Bestimmung des Ortes einer sonstigen Leistung an Nichtunternehmer maßgebend ist (sog. "B2C-Grundregel"), führt danach an, für welche sonstige Leistungen an Unternehmer und an Nichtunternehmer die gleichen Vorschriften gelten und widmet sich anschließend den besonderen Leistungsortregelungen für sonstige Leistungen an Nichtunternehmer im Detail.