Zusammenfassung: Das BMF befasste sich mit der Frage, ob für Zahlungen für Zwecke der Marktbeobachtung und Kundenakquisition von einer GmbH in Österreich an eine österreichische Kommanditgesellschaft, an deren Kapital ein österreichischer Kommanditist zu 100% beteiligt ist und welche nur in Büros in den Vereinigten Arabischen Emiraten und der Schweiz tätig ist, eine Steuerabzugspflicht gem. § 99 EStG geltend wird. Wem sind Zahlungen, die einer Personengesellschaft zufließen prinzipiell zuzurechnen?