§ 20 Abs 1 Z 2 lit b EStG
Der VwGH hatte sich in dieser Entscheidung mit der Frage zu befassen, ob es für die Durchführung einer Angemessenheitsprüfung iSd § 20 Abs 1 Z 2 lit b EStG relevant ist, ob Ausgaben wegen eines Operating-Leasing-Vertrages oder eines Finanzierungs-Leasing-Vertrages erfolgen.