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UFS: Ratenweise Zahlung der ErbSt trotz Aufhebung des Erbschaftssteuertatbestandes

Neues aus Steuer- und SV-RechtSteuerrechtMag. Martin Puchinger, StBFJ 2009, 69 - 70 Heft 2 v. 1.2.2009

Zusammenfassung: Der UFS hatte sich in dieser Entscheidung mit der Frage zu befassen, ob auch nach Aufhebung der Erbschaftssteuer die jährliche Abstattung der auf ein Fruchtgenussrecht entfallenden Erbschaftssteuer beglichen werden muss.

Rechtsgrundlagen: § 12 Abs 1 Z 1 ErbStG; § 29 Abs 1 ErbStG; § 1 Abs 1 Z 1 ErbStG

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