Zusammenfassung: Der Beitrag beinhaltet die Information des BMF hinsichtlich des ab 1.1.2009 geltenden (neuen) Mehrwertsteuersatzes für Umsätze von Arzneimitteln (Lieferungen, Einfuhren sowie innergemeinschaftliche Erwerbe). Für welche Arzneimittel kommt der nunmehr ermäßigte Steuersatz zur Anwendung? Gilt dieser auch für Umsätze von Medizinprodukten? Was ist in diesem Zusammenhang bei der Einfuhr von Arzneimitteln zu beachten?