Zusammenfassung: Mag. Puchinger beschäftigt sich in seinem Beitrag mit dem Beschluss des VfGH zur Einleitung eines Gesetzesprüfungsverfahrens betreffend die Verfassungskonformität des § 25 GebG, der die Gebührenpflicht jeder über ein Rechtsgeschäft errichteten Urkunde vorsieht. Dabei führt er die vom UFS in diesem Zusammenhang vertretene Rechtsmeinung ebenso an wie die Begründungen des VfGH für den nunmehrigen Prüfungsbeschluss.