Zusammenfassung: Der UFS hatte sich mit der Berechnung des Durchschnittsteuersatzes zu befassen. Sind auch Bezüge aus Erfindungsvergütungen einzubeziehen?
Rechtsgrundlagen: § 33 EStG 1988; § 37 Abs 1 EStG 1988
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Zusammenfassung: Der UFS hatte sich mit der Berechnung des Durchschnittsteuersatzes zu befassen. Sind auch Bezüge aus Erfindungsvergütungen einzubeziehen?
Rechtsgrundlagen: § 33 EStG 1988; § 37 Abs 1 EStG 1988
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