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Stundungszinsen gemäß § 212 Abs. 2 BAO, Aussetzungszinsen gemäß § 212a Abs. 9 BAO, Anspruchszinsen gemäß § 205 Abs. 2 BAO

BMF-KundmachungenSteuerrechtFJ 2008, 274 Heft 7 und 8 v. 1.8.2008

Zusammenfassung: Der Kurzbeitrag gibt einen Erlass des BMF zur anzuwendenden Höhe der Zinssätze für Stundungs-, Aussetzungs- und Anspruchszinsen wieder.

Rechtsgrundlagen: § 212 Abs 9 BAO; § 212a Abs 9 BAO; § 205 Abs 2 BAO

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