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BMF-Kundmachungen - Doppelansässige Kapitalgesellschaften

SteuerrechtFJ 2008, 73 Heft 2 v. 26.2.2008

Zusammenfassung: Das BMF äußerte sich zur Frage der Ansässigkeit einer in Österreich gegründeten GmbH, deren Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung sich in Italien befindet.

Schlagwörter:

Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung; Ansässigkeit; DBA-Italien;

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