Zusammenfassung: Der Kurzbeitrag informiert über die weitere Gültigkeit des mit Deutschland abgeschlossenen DBA zur Vermeidung der erbschaftssteuerlichen Doppelbesteuerung für jene Erbrechtsangelegenheiten, bei denen es zu einem Ableben des Erblassers zwischen dem 31. Dezember 2007 und dem 1. August 2008 gekommen ist.
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