Art 31 EWR-Abkommen
Der EuGH ging der Frage nach, ob Verluste aus EU-Betriebsstätten im Hinblick auf eine Rückverrechnung nach dem DBA vorläufig abgezogen werden können. Weiters prüfte er, ob ein derartiger Abzug gegen Art 31 EWR-Abkommen bzw. Art 43 EGV verstößt.