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Stundungszinsen gemäß § 212 Abs. 2 BAO, Aussetzungszinsen gemäß § 212a Abs. 9 BAO, Anspruchszinsen gemäß § 205 Abs. 2 BAO

BMF-KundmachungenSteuerrechtFJ 2008, 411 Heft 11 v. 1.11.2008

Zusammenfassung: Die Mitteilung des BMFs informiert über die Höhe der Stundungszinsen, der Aussetzungszinsen und der Anspruchszinsen.

Rechtsgrundlagen: § 212 BAO

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