Zusammenfassung: Die Mitteilung des BMFs informiert über die Höhe der Stundungszinsen, der Aussetzungszinsen und der Anspruchszinsen.
Rechtsgrundlagen: § 212 BAO
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Zusammenfassung: Die Mitteilung des BMFs informiert über die Höhe der Stundungszinsen, der Aussetzungszinsen und der Anspruchszinsen.
Rechtsgrundlagen: § 212 BAO
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