Zusammenfassung: Langheinrich und Ryda gehen in ihrem Beitrag ausführlich auf das Rechtsinstitut der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ein. Anhand der bestehenden Praxis und Judikatur prüft man die formellen und materiellen Voraussetzungen nach der BAO und zeigt abschließend, wie die Abgabenbehörden Wiedereinsetzungsanträge in der Praxis bearbeiten.
Rechtsgrundlagen: § 308 BAO; § 78 BAO; § 309a BAO