§ 16 EStG; § 29 EStG
Der VwGH setzte sich mit der Frage auseinander, ob Zahlungen, die für die Abstandnahme von der Einbringung oder Fortsetzung von Besitzstörungsklagen getätigt wurden, Einkünfte nach dem EStG darstellen.
VwGH 25.6.2008, 2008/15/0132;