Zusammenfassung: Provisionen für die Kreditvermittlung nach einer vorangehenden Vermögensberatung oder für die Kreditvermittlung durch Untervertreter unterliegen keiner Umsatzsteuerpflicht.
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Zusammenfassung: Provisionen für die Kreditvermittlung nach einer vorangehenden Vermögensberatung oder für die Kreditvermittlung durch Untervertreter unterliegen keiner Umsatzsteuerpflicht.
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