Zusammenfassung: Die Autoren setzen sich mit der Auslegung des § 189 UGB auseinander, der den Eintritt der Rechnungslegungspflicht festlegt und dabei auf die Höhe der Umsatzerlöse abstellt. Dabei nehmen sie auch zur Bemessung der Umsatzerlöse bei Abänderung des Bilanzstichtages Stellung und prüfen die Möglichkeit einer Hochrechnung von Rumpfwirtschaftsjahren im Abgabenrecht bzw von Umsatzerlösen in einem Rumpfgeschäftsjahr .